Zivilrechtliche Problemfelder

 

Immobilien als werthaltiger Vermögensgegenstand sind insbesondere
in strategischen Lebenslagen häufig Streitpunkt vor den Gerichten.

 

1.      Privates Baurecht

Schon beim Kauf eines Grundstücks oder dem Abschluss von Bauverträgen können sich rechtliche Probleme ergeben. Nicht wenige Bauvorhaben sind mangelhaft oder werden nicht innerhalb der vereinbartem Frist fertiggestellt. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher wichtig abzustimmen, wer hierfür das Risiko trägt, um für eine  gerichtliche  Auseinandersetzung gut gerüstet zu sein. Wir überprüfen gerne Ihnen vorgelegte Bauverträge auf eine vorteilhafte Gestaltung

 

2.      Familienrecht

Während der Ehe gekaufte Immobilien werden bei gesetzlichem Güterstand nicht ohne weiteres Eigentum beider Ehegatten, sondern gehören nur demjenigen Ehegatten, der die Immobilie beim Notar kauft. Bei einer Scheidung findet demgemäß ein Wertausgleich statt, wobei dann dem Eigentümer erhebliche Bewertungsrisiken drohen. Häufig werden während der Ehezeit auch Vermögensverfügungen in  der Gestalt vorgenommen, dass ein Ehegatte eine mitgebrachte Immobilie zur Hälfte seinem Ehepartner schenkt.

Circa drei Millionen Menschen in Deutschland leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, die für viele eine bewusst gewählte Alternative zur Ehe darstellt. Dennoch möchten die Partner oftmals nicht auf ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung verzichten. Schaffen sich unverheiratete Paare  jedoch gemeinsam eine Immobilie an, kommt es im Trennungsfall regelmäßig zum Streit um die Vermögensauseinandersetzung, was dann zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führt. Zu erheblichen Folgen kann aber nicht nur eine Trennung der Partner führen, sondern auch der Tod eines der Lebenspartner.

 

3.      Erbrecht

Seit Jahren diskutiert der Gesetzgeber Änderungen in der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Um nicht den Launen des Gesetzgebers ausgeliefert zu sein, kann es vorteilhaft sein, wenn  Eltern die Übertragung ihrer Immobilie auf ihre Kinder noch vor ihrem Tod in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gern, wie eine Übertragung Ihrer Immobilie rechtlich und steuerlich sinnvoll geschehen kann.

Durch Erbfälle entstehen regelmäßig Miteigentümergemeinschaften, was für den Bestand und die Bewirtschaftung der Immobilie nicht wünschenswert ist, da Entscheidungen nur einstimmig herbeigeführt werden können. Hier gilt es durch entsprechende testamentarische Regelungen oder Vermögensübergaben unter Lebenden den Erhalt der Immobilie rechtzeitig zu gewährleisten. Wir haben in unserer Praxis nicht wenige Fälle kennen gelernt, in denen Immobilien von Erbengemeinschaften in der Zwangsversteigerung gelandet sind. Damit wird von der Vorgängergeneration erarbeitetes Vermögen verschwendet.