Störungen im Mieter-/Vermieterverhältnis

 

Die  Streitthemen  im Mietverhältnis reichen von den allgemeinen Vertragsangelegenheiten bis hin zu Streitigkeiten über Kaution, Mieterhöhung und Eigentümerwechsel.

Häufigen Dissens bietet auch die Betriebskostenabrechnung und damit die Frage, welche dieser Kosten man auf die Mieter abwälzen kann und welche Kosten allein vom Vermieter zu tragen sind. Auch kann sich Streit ergeben über die Aufteilung der Kosten zwischen den einzelnen Mietparteien und es sind Fristen zu beachten.

Weiterhin können sich Probleme bei durch den Vermieter durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ergeben, wie zum Beispiel beim Einbau neuer Sanitäreinrichtungen. Für den Vermieter besteht hier die Pflicht, den Mieter rechtzeitig vor den Modernisierungen über Art, Dauer und Umfang der Arbeiten und die damit einhergehenden Mieterhöhungen in Kenntnis zu setzen, wohingegen sich der Mieter unter bestimmten Umständen auch weigern kann, dass diese Arbeiten in seiner gemieteten Wohnung durchgeführt werden.

Viele Streitigkeiten treten zudem bei der Beendigung des Mietverhältnisses auf. Dabei gibt es nicht nur für den Mieter Gründe, einen Mietvertrag zu kündigen.  Auch dem Vermieter ist es unter gewissen Umständen möglich, das Vertragsverhältnis zu beenden. Dies ist unter anderem dann möglich, wenn der Vermieter einen Eigenbedarf an der betreffenden Wohnung geltend machen kann, wenn der Mieter sich in Zahlungsverzug befindet oder bei Störung des Hausfriedens durch den Mieter. Aber auch andere Kündigungsgründe sind möglich. So hat der Bundesgerichtshof erst im Februar 2011 entschieden, dass dem Vermieter das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages zusteht, wenn der einzige noch verbleibende Mieter eines ansonsten leerstehenden Hauses den Abriss des völlig veralteten Mehrfamilienhauses blockiert und so den Neubau eines modernen Mietshauses verhindert.